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Auf Grund von Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen ist es im E-Mail-Verkehr lt. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich untersagt, personenbezogene Daten in einfachen, unverschlüsselten E-Mails zu versenden.
Für den Fall, dass Sie Ihren Schriftverkehr in Zukunft dennoch per E-Mail führen möchten, ist abweichend von den aktuellen Bestimmungen ein Versand solcher Daten in einfachen,
unverschlüsselten E-Mails nur dann zulässig, wenn von Ihnen eine unterfertigte Erklärung vorliegt.